Die Kosten transparent erläutert

Die Berechnung der Leistungen erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit dem Regelsteigerungssatz von 2,3 (beim Erstgespräch 1,7).

Das Erstgespräch (Dauer: 60 Minuten) wird dabei wie folgt berechnet:

GOÄ-Ziffer
Leistung
Anzahl
Faktor
Summe
860analog
Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer hypnotherapeutischen bzw. hypnosystemischen Behandlung
1
1,7
€ 91,15
Summe Erstgespräch
€ 91,15

Die einzelnen Therapie-Sitzungen (Dauer: 60 bis 90 Minuten) werden wie folgt liquidiert:

GOÄ-Ziffer
Leistung
Anzahl
Faktor
Summe
849
Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen
1
2,3
€ 30,83
845
Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose
1
2,3
€ 20,11
870analog
Hypnotherapeutische / hypnosystemische Behandlung, lösungsfokussiert, mit Integration verhaltenstherapeutischer und hypno-analytischer Verfahren sowie Einsatz von EMDR-Techniken
1
2,3
€ 100,56
Summe Sitzungstermin
€ 151,50

Fordern Sie ergänzende Informationen an

Wenn Sie nach der Lektüre unserer Homepage in Erwägung ziehen, einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren, möchten wir Sie einladen, unser ergänzendes Merkblatt für Interessentinnen und Interessenten per E-Mail an hypnoinfos@dr-ramadani.de anzufordern. Wenn Sie eine E-Mail an diese E-Mail-Adresse schicken, bekommen Sie automatisch eine E-Mail mit dem Link zum Merkblatt zugeschickt. In diesem Merkblatt haben wir einige Informationen nochmals zusammen gefasst und erläutern noch gewisse Gesichtspunkte, die Ihnen ermöglichen können, noch besser abschätzen zu können, ob unser Angebot eventuell für Sie interessant sein könnte. Wenn Sie uns in Ihrer E-Mail konkrete Fragen stellen, dann gehen wir in einer zweiten E-Mail (neben der automatisierten Antwort mit dem Link zum Merkblatt) gerne auf diese ein. Bitte räumen Sie uns aber ein wenig Zeit ein, um zu antworten, da wir sehr viele E-Mails erhalten.

Werden die Kosten von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen?

In der Regel werden die Kosten für eine hypnotherapeutische Begleitung nicht durch die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Die Krankenkassen sind lediglich dazu verpflichtet, nach einem entsprechend bewilligten Antrag, die Kosten für so genannte Richtlinienverfahren (Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie und analytische Verfahren) zu übernehmen. Obwohl wissenschaftlich anerkannt (siehe folgenden Abschnitt), gehört die Hypnotherapie nicht zu diesen Richtlinienverfahren.

In Einzelfällen und nach individueller Prüfung (meist durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen), übernehmen die Krankenkassen aber dennoch die Kosten. Gerade wenn seltene Phobien bestehen oder Probleme durch andere Behandlungen nicht ausreichend gelöst werden konnten, bewilligen die Entscheidungsträger bei den Krankenkassen doch eine Übernahme der Kosten. Es kann also einen Versuch wert sein, einen entsprechenden formlosen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen. Für Menschen, die in Erwägung ziehen, mein Angebot in Anspruch zu nehmen und vorher einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse zu stellen, habe ich dem o.g. Merkblatt ein Informationsblatt für Krankenkassen beigefügt, in denen die relevanten Informationen für Krankenkassen kurz und prägnant dargestellt sind. Wenn Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen möchten, können Sie dieses Informationsblatt beifügen.

Hypnotherapie ist auch in Deutschland wissenschaftlich anerkannt

Der therapeutische Einsatz von Hypnose im psychotherapeutischen Bereich wurde im Rahmen eines Gutachtens durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie nach § 11 PsychThG bewertet. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Nutzen der Hypnotherapie bei einer ganzen Reihe von Indikationen durch Studien als wissenschaftlich belegt gelten kann. Nähere Informationen zu dem Gutachten findet man auf den Seiten des Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie nach § 11 PsychThG. Ganz nebenbei sei erwähnt, dass Hypnose im angloamerikanischen Sprachraum bereits seit den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts anerkannt ist. Mehr zur Wissenschaftlichkeit zur Anwendung von Hypnotherapie finden Sie auch auf unserer Seite „Hypnotherapie – Hypnose als Therapieform: Moderne Medizin oder Esoterik?“.

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